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AGB und Versand

1. Geltung der Bedingungen

 1.1  Die Lieferungen von Waren und Zubehör sowie die damit verbundenen Dienstleistungen (einschliesslich Beratung, Konfiguration und Support) der Vorrei s.n.c., erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Vorrei s.n.c. in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Vorrei s.n.c. erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Sollten Sie in diesem Fall binnen 2 Wochen keine Auftragsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Fotos, Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

 

3. Preise

Massgebend sind die von Vorrei s.n.c. genannten Preise. Preisänderungen können in Abhängigkeit von Preisanpassungen der Hersteller, grösseren Wechselkursschwankungen und Transportkosten monatlich erfolgen.

Die Preise verstehen sich inkl. 7.6% MwSt., zuzüglich allfällige Transportkosten.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angaben bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Vorrei s.n.c. gelten unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Vorrei s.n.c. durch Zulieferanten und Hersteller.

 

5. Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Vorrei s.n.c. die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorrei s.n.c. ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

 

6. Lieferung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Vorrei s.n.c. und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

Vorrei s.n.c. ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für die Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

 

7. Versandkosten und Zahlungsbedingungen

Da Vorrei s.n.c. die Preise knapp kalkulieret, sind die Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung anteilig gestaffelt. AssTech liefert mit der Post oder mit privaten Lieferfirmen und Eingang der Banküberweisung seitens des Käufers. Wenn ausdrücklich verlangt, werden die Lieferungen transportversichert, so dass die Kunden kein Risiko tragen für Verlust oder Beschädigung.

Die Versandkosten setzen sich zusammen aus den effektiven Transportkosten und einer wertabhängigen Pauschale für Rechnung und Verpackung.

Pauschalen:

Warenwert unter  CHF 50.-CHF 12.-

Warenwert überCHF 50.-CHF 8.-

Warenwert überCHF 100.-CHF 5.-

Warenwert überCHF 250.-CHF 0.-

Nachnahme zuzüglich CHF 16.-

Alle Zahlungen sind nach Lieferung und Rechnungserhalt ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung vorgegebenen Zahlungsfrist fällig. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, tritt automatisch Zahlungsverzug ein.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Erforderliche Mahnungen werden automatisch mit Mahngebühren von CHF 25.-, CHF 40.- und CHF 80.- für die Mahnungen 1 bis 3 belastet. Bleibt danach die Rechnung weiterhin unbeglichen, wird eine ordentliche Betreibung eingeleitet.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Vorrei s.n.c. auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

 

8. Zahlungsmöglichkeiten

Zahlung per Banküberweisung innerhalb der angegebenen Frist rein netto, also ohne weitere Abzüge.

9. Garantie

Die Garantie nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die Garantiedauer beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte sowie bei unfachmännischem Fremdeingriff auf das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Garantierechte aus.

Eine Haftung für normale Abnutzung sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen.

Garantieansprüche gegen die AsVorrei s.n.c.sTech stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Vorrei s.n.c. behaltet die Möglichkeit, die vom Kunden retournierte Ware, zur technischen Werkstatt der Hersteller zu liefern.

Die Reparaturen werden, nach Akzeptierung des Kostenvoranschlags, dem Kunden angerechnet. Allfällige Versandkosten werden in jedem Fall vom Kunden übernommen.

Die Rücksendung der Ware hat originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und mit Beilage des Lieferscheins/Garantiescheins zu erfolgen. Sie erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden - Vorrei s.n.c. empfiehlt den Versand via eingeschriebener Post mit der Zusatzleistung „Assurance“.

Die Beauftragung für Reparaturen an Dritte erfolgt ausschliesslich durch Vorrei s.n.c.

Der Anspruch auf Kostenrückerstattungen aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. Heimservice ist nicht Bestandteil der Garantie.

10. Retouren

Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Vorrei s.n.c. zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Garantiefristen in Kraft. Die Garantie beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Vorrei s.n.c., bis der Kunde sämtliche aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Ansprüche von Vorrei s.n.c. erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Vorrei s.n.c. Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen einstellt (Kontokorrentvorbehalt).

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist die Weiterveräusserung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer entweder Barzahlung erhält oder gegenüber seinem Käufer den Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst dann auf den Käufer übergeht, wenn er seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wiederverkäufer erfüllt hat.

Die aus dem Wiederverkauf entstehende Forderung tritt der Kunde schon mit Vertragsschlussinsgesamt an Vorrei s.n.c. zur Sicherung ab. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Vorliegen anderer, gewichtiger Anhaltspunkte, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahe legen, ist Vorrei s.n.c. berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen.

Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Vorrei s.n.c. unverzüglich zu unterrichten.

 

12. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

 

13. Sonstige Haftung

Vorrei s.n.c. haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Vorrei s.n.c. auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

14. Datenschutz

Vorrei s.n.c. ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

15. Gerichtsstand

Für alle sich aus einem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz von Vorrei s.n.c. ausschliesslich als Gerichtsstand. Das Rechtsverhältnis untersteht dem italienischen Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag stellt auch unter Berücksichtigung der ergänzend angewandten, gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte dar.

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